Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vermietung von Garagen durch den GaragenPark-A31 an private und gewerbliche Kunden.

 

2. Vertragsgegenstand

Vermietet wird eine abgeschlossene Garage zur Unterstellung von Fahrzeugen oder geeigneten Gegenständen.

Eine Nutzung zu Wohnzwecken oder gewerblichen Tätigkeiten innerhalb der Garage ist nicht gestattet.

 

3. Zulässige Nutzung

Die Garagen dürfen insbesondere genutzt werden für:

  • Wohnmobile
  • Oldtimer
  • Pkw und Luxusfahrzeuge
  • Motorräder
  • Boote auf Trailer

Nicht erlaubt ist die Lagerung von:

  • Gefahrstoffen
  • leicht entzündlichen Materialien
  • illegalen Gegenständen

 

4. Mietdauer und Kündigung

Die Mietdauer wird individuell vereinbart.

Sofern nicht anders geregelt, kann das Mietverhältnis von beiden Seiten mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende gekündigt werden.

 

5. Mietpreis und Zahlung

Die Miete wird individuell vereinbart, beträgt aber mindestens 6 Monate. Die Zahlung erfolgt monatlich im Voraus.

Bei Zahlungsverzug kann der Vermieter den Zugang zur Garage einschränken oder den Vertrag kündigen.

 

6. Zugang und Nutzung

Der Mieter erhält Zugang zur Anlage gemäß Vereinbarung.

Der Zugang darf nicht an Dritte weitergegeben werden.

Die Nutzung der Anlage hat rücksichtsvoll und ordnungsgemäß zu erfolgen.

 

7. Zustand der Garage

Die Garage wird in ordnungsgemäßem Zustand übergeben.

Der Mieter ist verpflichtet, die Garage pfleglich zu behandeln und Schäden unverzüglich zu melden.

8. Haftung

Die Nutzung der Garage erfolgt auf eigene Verantwortung.

Der Vermieter haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

Für eingestellte Fahrzeuge und Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

 

9. Versicherung

Der Mieter ist selbst für eine ausreichende Versicherung seines Fahrzeugs oder seiner eingelagerten Gegenstände verantwortlich.

 

10. Veränderungen

Bauliche Veränderungen oder Installationen in der Garage sind nur durch den Vermieter zulässig und werden gesondert abgerechnet.

 

11. Stromnutzung

Sofern Stromanschlüsse vorhanden sind, dürfen diese nur im üblichen Umfang genutzt werden.

Eine Nutzung für gewerbliche oder energieintensive Zwecke ist nur nach Absprache erlaubt.

 

12. Videoüberwachung

Auf dem Gelände des GaragenPark-A31 erfolgt eine Videoüberwachung zur Sicherung der Anlage.

Zusätzlich können einzelne Garagen durch den jeweiligen Mieter individuell überwacht werden.

Die Videoüberwachung dient ausschließlich dem Schutz von Eigentum und der Sicherheit und erfolgt im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen.

 

13. Hausordnung

Der Mieter verpflichtet sich zur Einhaltung der geltenden Hausordnung. Diese ist Teil des Mietvertrags.

 

14. Beendigung des Mietverhältnisses

Bei Vertragsende ist die Garage geräumt und in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.

 

15. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

Es gilt deutsches Recht.